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Wurzelbehandlung oder Zahn ziehen?
Es kommt auf den Fall an

Sofern die Untersuchung beim Zahnarzt ergibt, dass ein entzündeter Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird, ist die Wurzelbehandlung in der Regel einer Zahnextraktion vorzuziehen. Denn durch das Ziehen eines Zahns entsteht eine Zahnlücke, die mit Zahnersatz zu versorgen ist. Normalerweise bietet sich hierfür ein Zahnimplantat an, das als Träger für eine natürlich schöne Zahnkrone dient.
Dabei umfasst dieser Erhaltungsgrundsatz auch weiterführende Behandlungen wie eine Wurzelspitzenresektion. Erst wenn alle Maßnahmen zum Zahnerhalt versagen, wird der Zahnarzt dazu raten, einen entzündeten Zahn zu ziehen. Ausnahmen hiervon kann es vor allem dann geben, wenn im Rahmen einer umfangreichen Gebisssanierung ohnehin eine umfassende Versorgung mit Zahnersatz geplant ist.

  • Eine Wurzelbehandlung ist oft vorzuziehen, da sie den natürlichen Zahn erhält und die Kieferknochenstruktur unterstützt.
  • Zahnziehen wird in Betracht gezogen, wenn eine Wurzelbehandlung nicht erfolgreich war oder die Zahnstruktur stark beschädigt ist.
  • Kosten und Erfolgsaussichten variieren, wobei die Wurzelbehandlung oft teurer, aber langfristig vorteilhafter sein kann.
  • Eine Zweitmeinung kann helfen, die beste Entscheidung für die Zahngesundheit zu treffen.

Inhaltsverzeichnis

» Lohnt sich eine Wurzelbehandlung?
» Ist eine Zweitmeinung sinnvoll?
» Ziehen eines Zahns bei Karies?
» Lockerer Zahn bei Parodontitis
» Zahn mit Vorschäden
» Langfristige Zahngesundheit

Wann lohnt sich eine Wurzelbehandlung?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage kann es nicht geben. Ob und wann sich die Wurzelkanalbehandlung lohnt, hängt von zahlreichen Einflussfaktoren ab, beispielsweise der unmittelbaren Ursache der Zahnentzündung und dem gesundheitlichen Gesamtzustand der Zähne. Letztlich verlangt jeder Einzelfall eine sorgfältige Analyse durch den behandelnden Zahnarzt. Eine Wurzelbehandlung mit Standard-Methoden, deren Finanzierung über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt ist, bietet eine Erfolgsaussicht von über 50 %.

Mit verbesserten Technologien wie der endometrischen Längenmessung der Wurzelkanäle und einem OP-Mikroskop zur detaillierten Vergrößerung von Gewebestrukturen im Zahninneren kann die Erfolgswahrscheinlichkeit dieses Eingriffs jedoch auf bis zu 90 % gesteigert werden. Da der Zahnarzt derartige Arbeitsschritte aber nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann, sind die Zusatzkosten hierfür vom Patienten zu tragen.

Manche Zahnärzte, die alternativen Behandlungsmöglichkeiten gegenüber aufgeschlossen sind, bieten ihren Patienten alternativ zur Wurzelbehandlung oder Zahnextraktion eine Heilanästhesie in ihrer Praxis an. Solange die Entzündung noch reversibel ist, kann die Injektion eines Betäubungsmittels in den Zahn zum Rückgang einer Zahnentzündung führen. Nach erfolgreicher Heilanästhesie muss dann keine Wurzelfüllung eingebracht werden, die unter Umständen Giftstoffe in das umliegende Gewebe abgibt. Die Kosten für eine Heilanästhesie werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

Grundsätzlich haben Patienten das Recht auf freie Arzt- und Klinikwahl und somit prinzipiell immer die Möglichkeit zu einer zweiten Meinung. Jeder Versicherte kann bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Therapie einen anderen Arzt aufsuchen, um eine zweite Meinung zu bekommen. Hinsichtlich der Kostenübernahme hierfür können sich die Bestimmungen einzelner Krankenkassen jedoch stark unterscheiden.

Damit die Kosten erstattet werden, sollte bereits ein konkreter Behandlungsplan (Heil- und Kostenplan) des bisher behandelnden Zahnarztes vorliegen. Denn auf dieser Basis kann sich der für die Zweitmeinung aufgesuchte Mediziner einen möglichst genauen Eindruck der zahngesundheitlichen Situation verschaffen. Idealerweise liegen auch alle angefertigten Röntgenaufnahmen vor, um überflüssige zeit- und kostenaufwendige Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Eine Zweitmeinung zu der Frage, ob man bei einer Entzündung im Zahn eine Wurzelbehandlung vornehmen lassen oder den erkrankten Zahn lieber gleich ziehen sollte, kann durchaus erhellend sein. Denn nicht jeder Zahnarzt stuft die Erhaltungswürdigkeit eines entzünden Zahns nach den gleichen Kriterien ein. Die Entscheidung hängt nicht zuletzt von der technischen Ausstattung der jeweiligen Zahnarztpraxis ab.

Grundsätzlich sinnvoll ist die Zweitmeinung vor allem im Hinblick auf die individuelle Erfolgsaussicht einer Wurzelkanalbehandlung in der jeweiligen Zahnarztpraxis und deren Kosten. Bei erschwerten anatomischen Voraussetzungen, wie zum Beispiel stark gekrümmten Wurzelkanälen, kann eine Wurzelbehandlung nach Kassenleistung unter Umständen den Aufwand nicht rechtfertigen. In einer auf Wurzelbehandlung spezialisierten Zahnarztpraxis hingegen können zwar Zusatzkosten entstehen, der Pflichtanteil aber dennoch übernommen werden.

Gerade im Hinblick auf einen Kostenvoranschlag für den Eigenanteil kann das Einholen einer Zweitmeinung durchaus sehr sinnvoll sein. Nutzen Sie alternativ auch die kostenlosen Beratungsangebote der kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die grundsätzlich für alle Patienten kostenlos sind.

Falls man zwei ganz unterschiedliche Meinungen erhält, ist man unter Umständen erst recht verwirrt und möchte sogar eine Drittmeinung einholen. Da die Zahnentzündung akute Beschwerden und Schmerzen verursacht und schnellstmöglich behandelt werden sollte, möchte man im Normalfall die Behandlung jedoch nicht weiter hinauszögern.

Ist das Ziehen eines Zahns bei Karies nötig?

Ob ein kariös geschädigter Zahn erhaltungswürdig ist, hängt stark vom Ausmaß der Löcher im Zahnschmelz ab. Sofern betroffene Zähne noch mit Füllungen versorgt werden können oder der Zahn mit einer Wurzelkanalbehandlung zu retten ist, ist dies in der Regel einer Extraktion vorzuziehen. Wenn die Karies aber schon weit in die Zahnhartsubstanz vorgedrungen ist, kann es im Zuge einer Gebisssanierung durchaus ratsam sein, einen stark geschädigten Zahn gleich zu ersetzen, anstatt ihn mit einer aufwendigen Wurzelbehandlung übergangsweise zu erhalten.

Normalerweise ist Karies, auch wenn sie mit größeren Schmerzen verbunden ist, kein Grund für eine Zahnextraktion. Wenn aber ohnehin umfassender Zahnersatz notwendig wird, kann es durchaus sinnvoller sein, nicht mehr erhaltungswürdige Zähne sicherheitshalber aus dem Gebiss zu entfernen. Ist ein Zahn bereits wurzelgefüllt, kann er über seine äußeren Schichten immer noch derart starke Karies bekommen, dass eine Extraktion anliegt. Je nach Ausmaß der Beschwerden muss bei der Extraktion eines wurzelgefüllten Zahns auch umliegendes Gewebe entfernt werden.

Lockerer Zahn bei Parodontitis

Parodontitis greift den Zahnhalteapparat an und führt auf die Dauer zur Lockerung des betroffenen Zahns sowie zu Schmerzen an den betroffenen Stellen. Auch nach einer Wurzelbehandlung kann sich Parodontitis entwickeln. Nach einer Wurzelspitzenresektion steigt dieses Risiko. Lockere Zähne können übergangsweise fixiert werden, fallen aber in der Regel früher oder später aus.

Ob sich eine Wurzelkanalbehandlung oder eine vorzeitige Extraktion lohnt, kann nur ein erfahrener Zahnarzt entscheiden, der sich Zeit für seine Patienten nimmt. In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoller, einen durch Parodontitis entstandenen Wackelzahn zu ziehen, denn auch die Nachbarzähne sind bei chronischer Parodontitis akut gefährdet.

Wurzelbehandlung bei Zahn mit Vorschäden

Ob sich auch bei einem vorgeschädigten Zahn noch eine Wurzelkanalbehandlung lohnt, ist ebenfalls nur nach einer eingehenden Untersuchung beim Zahnarzt entscheidbar. Zum einen ist das Ausmaß der Zahnschäden relevant, zum anderen spielt auch der gesundheitliche Gesamtzustand des Gebisses eine Rolle. Ist Zahnersatz geplant, ist es oftmals vorteilhaft, geschädigte Zähne zu ziehen, auch wenn sie isoliert betrachtet noch als erhaltungswürdig eingestuft werden könnten.

Wie wirken sich beide Verfahren auf die langfristige Zahngesundheit aus?

Die Entscheidung zwischen einer Wurzelbehandlung und dem Ziehen eines Zahnes hat wesentliche Auswirkungen auf die langfristige Zahngesundheit. Eine Wurzelbehandlung bewahrt den natürlichen Zahn und unterstützt den Erhalt des Kieferknochens, birgt jedoch das Risiko einer erneuten Infektion. Das Ziehen eines Zahnes bietet eine sofortige Lösung bei stark beschädigten Zähnen, führt jedoch zu Knochenverlust (sofern kein Zahnimplantat gesetzt wird) und kann die Stabilität benachbarter Zähne beeinträchtigen, wobei oft ein Zahnersatz notwendig wird. Die Wahl zwischen beiden Optionen sollte unter Berücksichtigung des Zahnzustands, der Gesundheit des umliegenden Gewebes, den Kosten, persönlichen Vorlieben und zahnärztlichen Empfehlungen erfolgen, wobei unabhängig von der Entscheidung eine gute Mundhygiene und regelmäßige Kontrollen essentiell für die Erhaltung der Mundgesundheit sind.

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Zuletzt aktualisiert am: 30.08.2024
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Dr. Anselm Brune, M.Sc. über:

Wurzelkanalbehandlung

Anselm Brune
Dr. Anselm Brune, M.Sc. über:

Wurzelkanalbehandlung

Eine Wurzelkanalbehandlung ist notwendig, wenn sich das Innere des Zahns, das sogenannte Zahnmark, entzündet hat oder bereits abgestorben ist. Das Ziel ist es, den betroffenen Zahn zu erhalten. Dr. Anselm Brune, Zahnarzt aus Münster (Mecklenbeck), beantwortet in dieser Expertensprechstunde Fragen von Patienten zum Thema „Wurzelkanalbehandlung“.

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