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Krankenkasse
Kostenerstattung je nach Versicherungsart und Tarif

Viele zahnärztliche Leistungen werden, wenn sie medizinisch notwendig sind, von den Krankenkassen übernommen. Hierbei sollten jedoch ein paar Punkte berücksichtigt werden, damit Sie als Patient letztendlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Steht eine Behandlung an, sollte der Heil- und Kostenplan vorab bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese überprüft, ob die geplanten Maßnahmen zuschussberechtigt sind.

Inhaltsverzeichnis

» Kostentransparenz wichtig
» Gesetzlilche Krankenversicherung
» Private Krankenversicherung
» Zahnzusatzversicherung

Kostentransparenz wichtig

Vor dem Beginn der Behandlung, steht für den Zahnarzt die Erläuterung der Kosten, welche die Versorgung mit Zahnersatz oder das Vornehmen anderer Leistungen für den Patienten zur Folge hat. Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP), den der Patient an seine Krankenkasse übermittelt. Wenn die Krankenkasse diesen absegnet, kann die eigentliche Behandlung beginnen. Sollte man mit der Behandlung beginnen, ohne das OK der Krankenkasse abgewartet zu haben, kann es sein, dass Sie als Patient auf den Kosten der Behandlung sitzen bleiben, weil die Krankenkasse den Ausgleich der Zahnarztrechnung verweigert.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die sogenannte Regelversorgung ist seit 2005 die Grundlage der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Patienten bekommen einen befundorientierten Festzuschuss. Die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten muss der Patient selber tragen. War der Patient allerdings regelmäßig bei allen Vorsorgeterminen, fallen auch die Zuschüsse höher aus. Hierfür muss eine lückenlose Dokumentation der Prophylaxe-Termine über mindestens fünf Jahre nachgewiesen werden – denken Sie daher bei Ihrem Besuch beim Zahnarzt stets an Ihr Bonusheft.

Die Krankenkassen haben mit den Zahnärztekammern festgelegt, welche Behandlungen zur Regelversorgung zählen. Je nach Befund, kann dies sowohl eine Krone oder Brücke, als auch eine herausnehmbare Teil- oder Vollprothese sein.

Kombinationen aus diesen Möglichkeiten sind ebenfalls machbar, wenn zum Beispiel mehrere Zähne ersetzt werden. Möchte der Patient höherwertigen Zahnersatz oder Zahnimplantate, auf welchen der Zahnersatz befestigt wird, so hat er die über den Zuschuss der Regelversorgung hinausgehenden Kosten selbst zu tragen.

Private Krankenversicherung (PKV)

Privat versicherte Patienten können bei ihrer Versicherung mit einer Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent rechnen. In den ersten Versicherungsjahren können allerdings auch Obergrenzen festgelegt worden sein. Bei Zahnersatz werden von der PKV die Kosten für höherwertige Materialien, wie z.B. Gold oder Keramik, übernommen. Je nach Tarif ist dabei eine Erstattung von bis zu 90 Prozent der Kosten möglich.

Zahnzusatzversicherungen sinnvoll?

Für gesetzlich versicherte Patienten sind Zahnzusatzversicherungen äußerst sinnvoll, da seit 2005 nur noch Behandlungskosten nach dem Regelversorgungssatz ausgeglichen werden.

Wenn Sie also als Kassenpatient die Kosten für eine höherwertige Behandlung erstattet bekommen möchten, kommen Sie an einer Zahnzusatzversicherung kaum herum oder aber Sie begleichen die Kosten hierfür aus der eigenen Tasche.

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, vergewissern Sie sich, ob diese Versicherung alle Kosten einer Zahnbehandlung und des Zahnersatzes abdeckt. Dazu gehören Kronen, Brücken Vollprothesen und Zahnimplantate. Auch die Kosten für Einlagefüllungen(Inlays) sollten übernommen werden.

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Zuletzt aktualisiert am: 13.07.2023
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Dr. Elham Majdani über:

Ganzheitliche Zahnmedizin

Elham Majdani
Dr. Elham Majdani über:

Ganzheitliche Zahnmedizin

Die ganzheitliche Zahnmedizin schließt Zusammenhänge zwischen der Zahngesundheit und Erkrankungen des gesamten Organismus‘. Bespielweise kann die Ursache für Migräne, Allergien, Rückenschmerzen und viele andere Beschwerden in der Erkrankung der Zähne oder des Zahnfleisches liegen. Dr. Elham Majdani, Zahnärztin aus Berlin (Charlottenburg), beantwortet in dieser Expertensprechstunde Fragen von Patienten zum Thema „Ganzheitliche Zahnmedizin“.

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