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Aufbissschiene (Zahnschiene)
Folgeschäden verhindern

Über- und Fehlbelastungen der Zähne und des Kiefergelenks sowie die  vorzeitige Abnutzung der Zähne kann mit Hilfe einer Aufbissschiene, auch Knirscherschiene oder Zahnschiene genannt, vorgebeugt werden.

Inhaltsverzeichnis

» Wozu eine Aufbissschiene?
» Folge von Zahnfehlstellungen
» Kostenübernahme durch Krankenkasse?

Wozu benötigt man eine Aufbissschiene?

Eine Vielzahl von Patienten ist sich nicht bewusst, dass sie vor allem nachts mit den Zähnen knirschen oder sie gegeneinanderpressen. Durch das Tragen einer Aufbissschiene kann man verhindern, dass die Zahnsubstanz angegriffen und abgerieben wird. Das Knirschen und Pressen selbst wird nicht verhindert. Das Tragen von Zahnschienen ist bei knirschenden Patienten dennoch wichtig, da es sonst zu weiteren Problemen kommen kann.

Liegen bei geschlossenem Kiefer die Kauflächen, z. B. aufgrund eines Fehlbisses oder Zahnfehlstellungen, nur teilweise übereinander, ist die Anwendung einer Aufbissschiene ebenfalls zu empfehlen.

Folgeerkrankungen durch Zahnfehlstellungen

Zahnfehlstellungen können unter anderem zu folgenden Erkrankungen führen:

  • Kopfschmerzen
  • Migräne
  • Tinnitus
  • Verspannungen und Schmerzen der Hals-, Nacken-, Schulter- und Rückenmuskulatur
  • Craniomandibuläre Dysfunktion

Für die Anfertigung einer Aufbissschiene wird ein individueller Abdruck des Gebisses genommen, welcher dann mit Gips ausgegossen wird. Dieses Gipsmodell wird daraufhin mit einer Folie überzogen, die im Nachhinein zugeschnitten und angepasst wird.

Werden die Kosten für Zahnschienen übernommen?

Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist nicht immer obligatorisch, fragen Sie deshalb im Vorfeld dieser Behandlung Ihre Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden.

Ist die Anschaffung einer Zahnschiene medizinisch notwendig und vom Zahnarzt empfohlen, leitet der Zahnarzt die Anfrage in der Regel an die entsprechende Krankenkasse weiter. Erst nachdem der Antrag von der Krankenkasse bestätigt ist, wird der Termin für die Abdrucknahme beim Zahnarzt gemacht.

Die Haltbarkeit der Schiene ist unterschiedlich, sie kann bis zu fünf Jahre halten, allerdings ist bei chronischem Knirschen unter Umständen bereits nach etwa sechs Monaten eine Erneuerung fällig.

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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2024
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