Die Praxisabgabe erfolgreich gestalten: Schritt 4

Käuferbindung / der Vertrag
Warum ist es aus unserer Sicht wichtig, sich als vierten Schritt zur erfolgreichen Praxisabgabe Gedanken darüber zu machen, wie ich den gefundenen Käufer an meine Praxis binde?
Nahaufnahme einer Hand, die mit einem Füller einen Vertrag unterschreibt.

Die Antwort ist, weil nur Verträge Bindung erzeugen, Absprachen enthalten, gemeinsam Gesagtes für beide Seiten verbindlich auslegen und festhalten.

Die vorangegangenen Schritte der erfolgreichen Praxisabgabe können Sie hier nochmal nachlesen.

Klare Regeln schaffen Transparenz

Ein „Das habe ich doch so nicht gemeint“ muss ausgeschlossen sein! Die vertragliche Bindung des Käufers und Verkäufers ist ein entscheidender Schritt im Praxisverkaufsprozess. Ein gut ausgearbeiteter Kaufvertrag schützt die Interessen sowohl des Verkäufers als auch des Käufers und schafft die Grundlage für einen reibungslosen Übergang. Klare Regelungen schaffen Transparenz! Der Vertrag legt die Bedingungen und Vereinbarungen für den Verkauf der Zahnarztpraxis fest. Er schafft Bindung! Er schafft Vertrauen! Er schafft Transparenz! Er schafft Verlässlichkeit, die sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer nutzt.

Ein gemeinsamer Vertrag ist immer etwas Individuelles. Er ist zugeschnitten auf die Interessen des Käufers und des Verkäufers. Doch alles spielt sich in einem Rahmen mit Spielregeln ab, weshalb gerade bei Zahnärzten mit den Besonderheiten der Patientenbeziehungen, des Vertrauens der zahnärztlichen Berufsausübung gewisse Inhalte vorhanden sein müssen, jedoch individuell zuzuschneiden sind. Von der Stange kann es Verträge, die Sicherheit, Vertrauen und Verlässlichkeit bieten sollen, nicht geben.

Deshalb nachfolgend aus unserer Erfahrung einige wichtige Schritte, um Käufer und Verkäufer vertraglich und verbindlich, sicher und fair für beide Seiten zu binden:

  • Erstellung eines Kaufvertrags: Zu den Mindeststandards des Kaufvertrages gehören der Verkaufspreis, Zahlungsbedingungen, Übergangsplan, Verantwortlichkeiten, Haftungsausschlüsse und andere relevante Details.
  • Verkaufsgegenstand: Der Vertrag muss klar definieren, was Gegenstand des Verkaufs ist, einschließlich der Praxisräumlichkeiten (Stichwort: Mietvertrag), Ausrüstung (Stichworte: Anlagevermögen, Leasingverträge u.a.), Patientenakten und anderer Vermögenswerte, aber auch u.a. Haftungsausschlüsse, Gewährleistungsfragen, Konkurrenzschutzklauseln.
  • Klarheit und Präzision: Der Vertrag sollte klar, präzise und umfassend sein, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Verhandlungen: Verhandeln Sie die Bedingungen des Vertrages offen mit dem Käufer.
  • Vertraulichkeit und Nicht-Weitergabe: Fügen Sie u.U. eine Vertraulichkeitsvereinbarung hinzu, die sicherstellt, dass vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese schützt die Interessen beider Parteien.
  • Rücktrittsbedingungen: Fügen Sie Rücktrittsbedingungen hinzu, die festlegen, unter welchen Umständen der Vertrag rückgängig gemacht werden kann und wie dies abläuft; insbesondere sollte eine Vertragsstrafe aufgenommen werden, sofern aus nicht vertragsimmanenten Gründen der Käufer vom Vertrag zurücktritt.
  • Zahlungsbedingungen: Klären Sie die Zahlungsbedingungen im Detail, einschließlich des Zeitpunkts der Zahlungen und der Modalitäten.
  • Unterschriften: Unterschreiben Sie den Vertrag! Beide! Nur so entfaltet er die rechtsverbindlich gewünschte Bindung und Sie erleben keine Überraschungen, für die es keine vorher festgelegten vertraglichen Lösungen gibt.

 

Kurz gesagt: Nehmen Sie zu Ihrer Sicherheit anwaltliche Hilfe in Anspruch.

Unser Angebot für Sie

Vertragsgestaltung zur sicheren Übergabe Ihrer Praxis.

 

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