Das hat verschiedene Gründe. Zum einen birgt der Verkauf einer gut aufgestellten Zahnarztpraxis an einen Investor einen besonderen wirtschaftlichen Anreiz. So ist ein deutlich höherer Kaufpreis zu erwarten als bei einem Verkauf an eine natürliche Person. Daneben bietet der Verkauf an einen Investor aber vor allem eines: Die Optimierung der zahnärztlichen Versorgung.
Was bietet ein Investor?
Ein guter Investor zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass er sich mit dem (ehemaligen) Praxisinhaber berät, ihm Freiräume überlässt und andererseits durch die Bereitstellung benötigter Finanzmittel Wachstum und Neuinvestitionen ermöglicht. Auf diesem Weg können Effizienz, Rentabilität und der Patientenservice verbessert werden. Aber auch die eigenen, idealistischen Werte werden abgedeckt, wenn der Verkauf die langfristige Sicherung des eigenen Lebenswerkes bedeutet und die eigenen Investitionen und jahrelange Arbeitskraft entschädigen.
Der im Vergleich zum Verkauf an eine natürliche Person erheblich höhere Kaufpreis wird von einem gemeinsamen Interesse begleitet: Die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Zahnarztpraxis am Zahn der Zeit.
Natürlich darf dabei nicht aus den Augen gelassen werden, dass der (ehemalige) Praxisinhaber einen Teil seiner Selbstbestimmung einbüßt. Es kann also vorkommen, dass er in einer operativen Entscheidung vom Investor überstimmt wird. Daher sollten bereits im Praxiskaufvertrag Leitplanken für das spätere Miteinander abgesteckt werden. Dort lassen sich rechtliche Garantien einbauen, die eine vereinbarungsentsprechende Abwicklung – zum Beispiel im Hinblick auf einen erfolgs- bzw. entwicklungsbezogenen und somit erst später zu zahlenden Teil des Kaufpreises – gesichert ist. Damit auch an dieser Stelle alle Interessen ausreichend abgebildet sind, ist dringend dazu zu raten, sich professionell und qualifiziert von spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und auch Marketing- und Finanzprofis beraten zu lassen.
Die Synergien, die in einem investorengeführten Praxisnetzwerk entstehen können, ermöglichen dann eine aufeinander abgestimmte, wirtschaftlich optimierte und professionalisierte Praxisführung. Das bedeutet keineswegs, dass der ursprüngliche Praxisinhaber von einem profitgierigen Großunternehmen verdrängt wird. Aus unserer Praxiserfahrung kennen wir keinen Fall, in dem die Investoren Einfluss auf Behandlungsentscheidungen genommen oder besonderen Druck ausgeübt haben.
Was macht eine Praxis interessant?
Verschiedene Faktoren können das Interesse potenzieller Investoren wecken. Dabei sind klassischerweise mindestens drei Behandler und mindestens fünf Behandlungszimmer sowie eine starke Patientenkartei und ein umfassendes Leistungsangebot von besonderer Attraktivität zu nennen. Auch die geographische Lage kann von Bedeutung sein: Eine Praxis in einem Gebiet mit einer wachsenden Bevölkerung oder einem starken Einkommensniveau bietet Investoren die Möglichkeit, ihr Praxisnetzwerk auszubauen und neue Räume zu erschließen. Gerade, wenn die Investoren in einem räumlichen Bereich schon mehrere Praxen haben, sind hier auch kleinere Praxen oder Praxen mit einem besonderen Behandlungsangebot interessant.
Fazit
Investoren im Gesundheitswesen haben keine gute Lobby. Trotzdem lohnt sich oftmals ein Blick auf die Möglichkeiten, die ein Verkauf der eigenen Zahnarztpraxis an einen Investor bietet. Dazu zählen unter anderem die optimierte zahnärztliche Versorgung durch finanzielle Mittel und ein nach wie vor attraktiver Kaufpreis.